DSGVO-konform
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

TESTFASSUNG 8 für den Durchstich auf dem Testserver. Keine Rechtswirkung, keine veröffentlichte Fassung.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Bereitstellung und Nutzung von SanOPS durch Organisationen und Unternehmen. Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung einschließlich seiner Anlagen ist Bestandteil jedes Vertrags.

1 Anbieter, Kundenkreis und Geltungsbereich

Anbieter und Vertragspartner ist DS81 – Manufaktur für digitale Systeme, Inhaber Daniel Schuboth, Frankenhainer Weg 25, 34613 Schwalmstadt, Deutschland („DS81“). E-Mail: kontakt@ds81.de, Telefon: 06691 9799040 (Anrufbeantworter), Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE288600421.

SanOPS richtet sich ausschließlich an Organisationen und Unternehmen für ihre organisationsbezogene oder berufliche Tätigkeit, insbesondere an Hilfsorganisationen und ihre Gliederungen, Vereine, private Sanitätsdienste, Unternehmen und Behörden („Kunde“). Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Vertragspartner ist immer ein Rechtsträger. Eine Gliederung ohne eigene Rechtspersönlichkeit bucht über ihren Rechtsträger.

Wer für einen Kunden registriert, bestellt oder Änderungen vornimmt, versichert, dazu berechtigt zu sein. Die Person, die den Kunden registriert, erhält die Rolle Inhaber.

Personen, die in SanOPS für einen Kunden mitwirken (zum Beispiel Helferinnen und Helfer), nutzen ein persönliches Konto nach den Nutzungsbedingungen für Personen. Für sie entsteht keine Zahlungspflicht gegenüber DS81. Auftraggeber von Sanitätsdiensten und Teilnehmende von Kursen schließen ihre Verträge mit dem jeweiligen Kunden, nicht mit DS81.

Individuelle Vereinbarungen, insbesondere ein Individuelles Angebot, gehen diesen Bedingungen vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn DS81 ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2 Leistungen

SanOPS ist eine Software, die DS81 als Dienst im Internet bereitstellt. Der Kunde nutzt sie im Browser unter seiner Kundenadresse, über die Apps für iOS und Android und über die dokumentierte Schnittstelle. Zum Leistungsumfang gehören Betrieb, Wartung, Sicherheitsaktualisierungen und Datensicherung.

Jeder Vertrag enthält das Grundmodul: Kunde und Gliederungen, Konten, Rollen und Rechte, Beitritt per Code und Einladung, Qualifikationen, Abwesenheiten, Export und Protokoll. Dazu wählt der Kunde eine Variante und kann Module zubuchen (Abschnitt 4). Maßgeblich sind die bei der Bestellung angezeigte Leistungsbeschreibung und die Vertragsbestätigung. Funktionen, die auf der Website als „in Vorbereitung“ gekennzeichnet sind, sind nicht geschuldet, bis sie allgemein verfügbar sind.

SanOPS unterstützt Planung, Einsatzführung und Dokumentation. Die Software trifft keine medizinischen Entscheidungen und ist kein Medizinprodukt. Sie macht keine automatischen Sichtungs- oder Diagnosevorschläge; Checklisten und Dokumentationshilfen ersetzen nicht die Entscheidung der handelnden Person. DS81 erbringt keinen Sanitätsdienst und übernimmt keine Einsatzleitung.

Benachrichtigungen und Alarmierungen in SanOPS unterstützen die Verständigung innerhalb des Kunden. Sie ersetzen weder einen Notruf noch die Alarmierung durch eine Leitstelle. Ihre Zustellung hängt unter anderem von Netz, Endgerät, Geräteeinstellungen und den Diensten von Apple und Google ab. Einen Rückfall per SMS oder Anruf gibt es nicht.

Die Apps können Daten für die Arbeit ohne Verbindung auf dem Gerät speichern. Änderungen ohne Verbindung werden erst mit der Bestätigung durch den Server Teil des gemeinsamen Datenbestands; Konflikte werden angezeigt und müssen bewusst geklärt werden.

DS81 strebt eine hohe Verfügbarkeit an. Eine bestimmte Verfügbarkeit oder Reaktionszeit ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht zugesagt. Geplante Wartungen kündigt DS81 nach Möglichkeit vorher an und legt sie in Zeiten geringer Nutzung. Unterstützung erfolgt schriftlich über die Anfrage an SanOPS im Kundenbereich oder per E-Mail an kontakt@ds81.de.

DS81 entwickelt SanOPS weiter. Änderungen sind zulässig, soweit die vereinbarten Funktionen nicht wesentlich eingeschränkt werden und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Wesentliche Einschränkungen bedürfen einer Vereinbarung nach Abschnitt 14.

Der Kunde kann eine eigene Adresse (Domain) auf seine SanOPS-Adresse verweisen lassen. Er ist für den DNS-Eintrag und die Rechte an der Domain verantwortlich. Die SanOPS-Adresse des Kunden bleibt daneben immer gültig.

Dienste, die der Kunde selbst bei Dritten vertraglich bezieht und in SanOPS anbindet, etwa eine eigene what3words-Lizenz oder eigene Zahlungskonten bei Stripe oder PayPal, unterliegen den Verträgen des Kunden mit diesen Anbietern.

3 Registrierung, Testzeitraum und Vertragsschluss

Registrierung. Der Kunde registriert sich auf sanops.app mit Angaben zur Organisation, zur handelnden Person und zum gewünschten Umfang. Vor dem Absenden kann er alle Angaben prüfen und berichtigen. Mit der Bestätigung der E-Mail-Adresse schließen Kunde und DS81 einen unentgeltlichen Testvertrag zu diesen Bedingungen und dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung in der angezeigten Fassung. Der Zugang wird danach sofort automatisch eingerichtet. DS81 wird über jede Registrierung informiert und kann einen Zugang bei Anhaltspunkten für Missbrauch sperren.

Kennung. Die Adresse des Kunden (Kennung) wird aus dem Namen der Organisation erzeugt. Der Kunde kann sie nicht selbst ändern. DS81 kann sie in begründeten Fällen ändern, etwa bei Verwechslungsgefahr oder bei Rechten Dritter am Namen, und teilt dies vorher mit.

Testzeitraum. Der Test dauert 30 Tage ab der Einrichtung des Zugangs. Er umfasst die gewählte Variante mit allen allgemein verfügbaren Modulen, ohne Begrenzung der Personenzahl und ohne Zahlungsdaten. Der Kunde kann den Test einmal im Kundenbereich um 30 Tage verlängern; DS81 kann ihn im Einzelfall weiter verlängern. Die Inhaber werden 7 Tage und 1 Tag vor dem Ende informiert.

Der Test wird nicht automatisch kostenpflichtig. Nach dem Testende folgen 30 Tage Lesemodus: Daten lesen, exportieren und einen Vertrag bestellen. Laufende Einsätze können bis zu ihrem Ende weiter bearbeitet werden. Ohne Bestellung werden die Daten des Kunden nach dem Lesemodus gelöscht; die Inhaber werden 7 Tage vorher erinnert. Abschnitt 8 gilt entsprechend.

Bestellung. Im Test, im Lesemodus oder später bestellt ein Inhaber im Kundenbereich unter „Vertrag abschließen“. Angezeigt werden Variante, Module, Blöcke, Zahlungsweise, Preis, Beginn und Abrechnungszeitraum. Mit der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Vertragsbestätigung durch DS81 zustande; eine technische Eingangsbestätigung ist keine Annahme. Alle Daten aus dem Test bleiben erhalten.

Individuelles Angebot. Für Kunden mit besonderen Anforderungen erstellt DS81 ein Individuelles Angebot. Der Inhaber nimmt es im Kundenbereich an. Die darin vereinbarten Abweichungen gehen diesen Bedingungen vor.

Vertragsunterlagen. Vertragssprache ist Deutsch. Jede Fassung dieser Bedingungen und des Vertrags zur Auftragsverarbeitung trägt eine eigene Kennung. DS81 speichert, welche Fassung wann von wem angenommen wurde, und stellt die Vertragsunterlagen in Textform bereit. Eine spätere Fassung ändert eine frühere Annahme nicht.

4 Varianten, Module und Blöcke

Varianten. SanOPS Basis umfasst genau eine Gliederung. SanOPS Plus umfasst einen Gliederungsbaum mit beliebig vielen Ebenen und Gliederungen innerhalb der technischen Grenzen sowie Vorgaben, die nach unten wirken. Das Individuelle Angebot hat einen vereinbarten Umfang.

Module. Zubuchbar sind die jeweils allgemein verfügbaren Module, insbesondere Sanitätsdienstplanung, Einsatzführung und Lage mit Patientendokumentation, Community, Material und Kurse. Die Patientendokumentation ist Teil der Einsatzführung und nicht einzeln buchbar.

Gezählte Personen. Der Preis richtet sich nach Blöcken zu je 10 gezählten Personen. Gezählt wird jede Person mit eigenem SanOPS-Konto und mindestens einer aktiven Mitgliedschaft beim Kunden, je Kunde genau einmal, unabhängig von der Zahl ihrer Gliederungen und Rollen. Nicht gezählt werden insbesondere Personen ohne Konto, Kräfte anderer Kunden, die an einem Sanitätsdienst oder Einsatz des Kunden mitwirken, Teilnehmende von Kursen, Auftraggeber, offene Einladungen und Beitrittsanfragen, ruhende und beendete Mitgliedschaften sowie Zugänge von DS81.

Größe anpassen. Die Zahl der gezählten Personen wird bei jeder Änderung und täglich ermittelt. Im Standardmodus „Jedes Mal bestätigen“ zeigt SanOPS an, wenn die gebuchten Blöcke nicht mehr ausreichen, und nennt den neuen Preis. Bestätigt der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen eine passende Größe, können keine weiteren gezählten Personen aufgenommen werden (Wachstumssperre); alles Übrige läuft weiter. Im Modus „Automatisch anpassen“ gilt zum nächsten Periodenbeginn der Höchststand der laufenden Periode, nach oben wie nach unten, bis zu einer vom Kunden gewählten Obergrenze.

Änderungen. Mehr Blöcke wirken für die Nutzung sofort. Bei monatlicher Zahlung gilt der neue Preis ab dem nächsten Periodenbeginn. Bei Jahreszahlung berechnet DS81 die zusätzlichen Blöcke anteilig für die verbleibenden vollen Monate der laufenden Periode; ab dem nächsten Periodenbeginn gilt der neue Preis. Weniger Blöcke sind möglich, wenn die Nutzung hineinpasst, und wirken ab dem nächsten Periodenbeginn. Ein zugebuchtes Modul ist sofort nutzbar und wird ab dem nächsten Periodenbeginn berechnet. Ein abbestelltes Modul ist ab dem Ende der Periode nur noch lesbar; laufende Einsätze bleiben bis zu ihrem Ende bearbeitbar. Ein Wechsel von Basis zu Plus ist sofort möglich, ein Wechsel von Plus zu Basis nur mit genau einer aktiven Gliederung. Jede Änderung zeigt vorher Preis und Stichtag und wird allen Inhabern bestätigt.

5 Preise, Abrechnung und Zahlung

Preise. Es gelten die Preise der bei der Bestellung angezeigten Fassung des Preiskatalogs. Der Preis je Monat ergibt sich aus der Summe der Preise je Block für Variante und gebuchte Module, mit einer Mengenstaffel für größere Kunden, mindestens dem Mindestbetrag des Katalogs. Das Modul Kurse wird pauschal je Abrechnungsstelle mit Kursangebot berechnet. Alle Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer; der Nettobetrag wird daneben ausgewiesen. Es gibt keine Einrichtungsgebühr.

Preisbindung. Der Vertrag hält die Katalogfassung fest. Eine Änderung der allgemeinen Preisliste ändert einen bestehenden Vertrag nicht. Für Erweiterungen gelten die Preise der festgehaltenen Fassung, soweit sie dort enthalten sind.

Abrechnung. DS81 stellt die Rechnungen über sein Abrechnungssystem aus. Abgerechnet wird je Vertragsperiode im Voraus; die Periode beginnt am Tag der Vertragsbestätigung und läuft einen Monat, bei Jahreszahlung zwölf Monate. Rechnungen stehen im Kundenbereich unter „Vertrag und Abrechnung“ bereit und werden an die Rechnungs-E-Mail gesendet. Der Kunde hält Rechnungsempfänger, Anschrift, Rechnungs-E-Mail und gegebenenfalls USt-IdNr. aktuell.

Jahreszahlung. Wählt der Kunde die Jahreszahlung, gilt ein Nachlass von 10 % auf den Monatspreis für zwölf Monate.

SEPA-Lastschrift. Gezahlt wird per SEPA-Basislastschrift aufgrund eines Mandats an DS81 (Gläubiger-Identifikationsnummer DE82D8100002027927). Die Mandatsreferenz teilt DS81 spätestens mit der ersten Vorabankündigung mit. Die Vorabankündigung nennt Betrag und Einzugstag und erfolgt mindestens 14 Kalendertage vor dem Einzug, sofern der Kontoinhaber nicht gesondert und ausdrücklich einer Frist von einem Kalendertag zugestimmt hat. Sie kann mit der Rechnung versandt werden. Bankarbeitstage können den tatsächlichen Einzug verschieben. Für Individuelle Angebote kann Zahlung per Überweisung mit einem Zahlungsziel von 7 Kalendertagen vereinbart werden.

Ein Widerruf des Mandats oder eine Rücklastschrift beendet den Vertrag nicht und lässt eine berechtigte Forderung bestehen. DS81 kann nur tatsächlich entstandene, vom Kunden zu vertretende Fremdkosten einer Rücklastschrift verlangen, keine Pauschale. Gesetzliche Erstattungs-, Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte bleiben unberührt.

6 Zahlungsverzug und Einschränkungen

Ein laufender Einsatz scheitert nie an einer offenen Rechnung. Bei offenen Forderungen gilt eine abgestufte Folge. Gezählt werden Kalendertage ab der ältesten offenen Fälligkeit:

  • Tag 1 bis 14: Hinweis an die Inhaber und an die Personen mit Zuständigkeit für Finanzen im Kundenbereich und per E-Mail. Alle Funktionen bleiben nutzbar.
  • Ab Tag 15: Wachstumssperre. Es können keine weiteren gezählten Personen aufgenommen werden (Einladungen, Beitritte, Beitrittsanfragen), und es können keine Module zugebucht werden.
  • Ab Tag 30: Verwaltung und Community sind nur noch lesend nutzbar. Gesperrt sind insbesondere Änderungen an Struktur, Mitgliedern, Rollen, Vorgaben, Einstellungen, Material, Einsatzvorlagen und der internen Kursverwaltung sowie Nachrichten, Reaktionen, Umfragen und Terminzusagen in der Community. Weiter möglich sind Sanitätsdienste (Anfragen, Planung, Besetzung, Angebote und Rechnungen), das Anlegen, Starten und Führen von Einsätzen einschließlich Alarmierung, Material für laufende Einsätze und Kursbuchungen durch Dritte.
  • Ab Tag 45: Den Kundenbereich nutzen nur noch Inhaber und Personen mit Verwaltungs- oder Finanzrolle, und zwar lesend, mit Datenexport, Bezahlen und Unterstützung durch DS81. Neue Sanitätsdienste und Einsätze können nicht mehr angelegt und bestehende Dienste nicht mehr geändert werden; öffentliche Anfrageformulare sind geschlossen. Alle anderen Personen sehen einen Hinweis auf die Einschränkung und erreichen weiterhin die Einsätze, an denen sie mitwirken. Bereits geplante Einsätze können gestartet und beendete Einsätze innerhalb von 72 Stunden nachdokumentiert werden. Kursbuchungen durch Dritte bleiben möglich.

In jeder Stufe bleiben erhalten: laufende Einsätze bis zu ihrem Ende einschließlich Patientendokumentation, Einsatz-Chat und Einsatzbeitritt; die persönlichen Kontofunktionen einschließlich der eigenen Abwesenheitsmeldung; der Export des Einsatzarchivs; das Bezahlen; die Unterstützung durch DS81.

DS81 kündigt jede weitere Stufe drei Tage vorher den Inhabern und den Personen mit Zuständigkeit für Finanzen per E-Mail und im Kundenbereich an, mit Datum und Abhilfe. Beträgt der überfällige Rückstand weniger als 50 Euro, bleibt es beim Hinweis. Prüft DS81 einen Einwand gegen die Forderung, bleibt es bis zur Klärung beim Hinweis; danach werden die Tage ab der Klärung gezählt. Fehler im Zahlungsabgleich von DS81 lösen keine Einschränkung aus. Teilt ein Inhaber im Kundenbereich mit, dass er gezahlt hat, gilt einmal je offener Forderung für 24 Stunden nur die Hinweisstufe. Nach Zahlungseingang hebt DS81 die Einschränkung unverzüglich auf.

Eine Einschränkung ist keine Kündigung und keine Löschfrist. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

7 Laufzeit und Kündigung

Monatsvertrag. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit in monatlichen Perioden. Der Kunde kann ohne weitere Frist zum Ende der laufenden Periode kündigen. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung.

Jahreszahlung. Bei Jahreszahlung läuft der Vertrag zwölf Monate. Eine Kündigung wirkt zum Ende dieser zwölf Monate; eine vorzeitige ordentliche Kündigung verkürzt die Laufzeit nicht und begründet keine anteilige Erstattung. Danach läuft der Vertrag als Monatsvertrag weiter. Der Kunde kann vor Ablauf freiwillig erneut zwölf Monate mit Jahreszahlung wählen, um nur eine Rechnung im Jahr zu erhalten; DS81 weist rechtzeitig vor Ablauf darauf hin.

Kündigungswege. Der Kunde kündigt im Kundenbereich unter „Vertrag kündigen“ (nur Inhaber) oder durch eine eindeutige Erklärung in Textform an kontakt@ds81.de. Die Erklärung soll den Kunden und seine Adresse nennen. Bis zum Vertragsende läuft alles weiter; ein Inhaber kann die Kündigung zurücknehmen, solange DS81 das Vertragsende nicht bestätigt hat.

Kündigung durch DS81. DS81 kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende einer Periode kündigen. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; soweit erforderlich, geht ihr eine Abmahnung mit angemessener Frist voraus.

Die Löschung eines persönlichen Kontos oder der Austritt eines Inhabers ist keine Kündigung des Vertrags.

8 Vertragsende, Exportphase und Löschung

Nach dem Vertragsende folgt eine Exportphase von 90 Tagen, soweit nichts anderes vereinbart ist. In dieser Zeit können Inhaber und Verwaltung alle Daten lesen und exportieren; Änderungen sind nicht mehr möglich. Mitglieder sehen einen Hinweis und können ihren persönlichen Export abrufen. Laufende Einsätze können bis zu ihrem Ende bearbeitet werden; DS81 weist die Einsatzleitungen 14 Tage vor dem Vertragsende darauf hin. Für die Exportphase fällt kein Entgelt an. Eine neue Bestellung in der Exportphase übernimmt alle Daten.

DS81 erinnert die Inhaber 30, 7 und 1 Tag vor dem Ende der Exportphase. Danach löscht DS81 alle Daten des Kunden einschließlich der Einsatz- und Patientendokumentation, sobald kein Einsatz mehr läuft und keine vom Kunden begründete Aufbewahrungssperre besteht. Sicherungskopien laufen nach den Fristen im Vertrag zur Auftragsverarbeitung aus. Die persönlichen Konten der Mitglieder bleiben bestehen; ihre Mitgliedschaften bei diesem Kunden enden. Vertrags- und Abrechnungsunterlagen bewahrt DS81 getrennt nach den gesetzlichen Pflichten auf.

Aufbewahrungspflichten des Kunden. Gesetzliche und satzungsmäßige Aufbewahrungspflichten des Kunden, etwa für Patientendokumentation, Einsatzunterlagen, Rechnungen an Auftraggeber oder Kursunterlagen, erfüllt der Kunde selbst. Er exportiert die betroffenen Daten rechtzeitig vor dem Ende der Exportphase. Nach der Exportphase bewahrt DS81 keine Kundendaten für den Kunden auf, sofern nichts anderes vereinbart ist.

9 Datenexport und Anbieterwechsel

Der Kunde kann jederzeit einen Export seiner Daten erstellen: den ganzen Kunden oder einen Teil der Gliederungen, Module einzeln wählbar. Der Export ist ein ZIP-Paket mit einem Verzeichnis aller Dateien und ihrer Prüfsummen, strukturierten Daten als JSON und CSV, Dokumenten im Original und Übersichten als PDF. Patientendaten enthält er nur für Personen mit dem dafür nötigen Recht. Ein Exportrecht erweitert keine Leserechte. Ein Paket steht 7 Tage zum Abruf bereit; danach kann ein neues erstellt werden. Materialdaten können zusätzlich im SanMAT-Austauschformat exportiert werden.

Der Kunde kann während der Laufzeit oder mit der Kündigung den Wechsel zu einem anderen Anbieter, die Übertragung in eine eigene Umgebung oder die Löschung seiner exportierbaren Daten verlangen. Die Kündigungsfrist dafür beträgt höchstens zwei Monate. Daran schließt sich auf Wunsch eine Übergangsphase von höchstens 30 Tagen an, in der DS81 die Übertragung unterstützt und die Leistung im nötigen Umfang fortführt; danach stehen die Daten mindestens 30 weitere Tage zum Abruf bereit. Ist die Übergangsphase aus technischen Gründen nicht einzuhalten, teilt DS81 das innerhalb von 14 Arbeitstagen mit Begründung mit und nennt eine Übergangsphase von höchstens sieben Monaten. Für den Wechsel und die Herausgabe der Daten erhebt DS81 keine Wechselentgelte. Ausgenommen vom Export sind Programmcode, interne technische Schlüssel und Daten anderer Kunden.

10 Pflichten des Kunden und zulässige Nutzung

Der Kunde vergibt Rollen und Rechte nur im erforderlichen Umfang, prüft sie regelmäßig und entzieht sie bei Wegfall der Aufgabe. Zugangsdaten sind persönlich und geheim zu halten. Für Personen mit weitreichenden Rechten empfiehlt DS81 die Anmeldung mit zweitem Faktor.

Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit seiner Inhalte und Verarbeitungen verantwortlich. Er stellt insbesondere sicher:

  • die Rechtsgrundlagen und Datenschutzinformationen gegenüber Mitgliedern, Beschäftigten, Patientinnen und Patienten, Auftraggebern, Kursteilnehmenden und weiteren Betroffenen;
  • eigene Datenschutzhinweise und Anbieterangaben für seine öffentlichen Formulare, etwa für Anfragen von Sanitätsdiensten und Kursbuchungen;
  • die Vorgaben zur Schweigepflicht und zur Dokumentation von Behandlungen, die für seine Einsatzkräfte gelten;
  • den Schutz Minderjähriger nach den Hinweisen zu Minderjährigen, einschließlich erforderlicher Zustimmungen der Sorgeberechtigten;
  • gegebenenfalls die Beteiligung einer Mitarbeitervertretung und eine Datenschutz-Folgenabschätzung.

Gesundheitsdaten gehören nur in die Patientendokumentation und in die dafür vorgesehenen Felder, nicht in Nachrichten, Freitexte anderer Bereiche oder öffentliche Formulare. Zusatzfunktionen mit erhöhtem Risiko, etwa die Spracherkennung, schaltet der Kunde nur nach eigener Prüfung ein.

Untersagt sind rechtswidrige Inhalte, Belästigung, Bedrohung und Diskriminierung, Angriffe auf SanOPS, das Umgehen von Rechten und Zugriffsgrenzen sowie das gezielte Umgehen von Größen- oder Testgrenzen, etwa durch wiederholte Testregistrierungen. Bei einer konkreten Sicherheitsgefahr oder Rechtsverletzung kann DS81 betroffene Zugänge im erforderlichen Umfang vorübergehend einschränken. DS81 informiert über Grund und Abhilfe, soweit dies die Abwehr nicht gefährdet, und hebt die Maßnahme auf, sobald der Grund entfällt. Laufende Einsätze werden dabei so weit wie möglich nicht beeinträchtigt.

11 Gliederungen übergeben und Zusammenarbeit mit anderen Kunden

Übergabe. Ein Kunde kann eine Gliederung mit ihren Untergliederungen und Daten an einen anderen Kunden übergeben oder in einen neuen Kunden ausgliedern. Die Übergabe setzt die Zustimmung der Inhaber beider Kunden zur angezeigten Fassung des Probelaufs voraus und ist endgültig. Mit der Übergabe wird der aufnehmende Kunde für die übergebenen Daten verantwortlich. Ziel einer Übergabe kann nur ein Kunde mit SanOPS Plus oder einem Individuellen Angebot sein. Preise und Blöcke beider Kunden ändern sich ab dem Stichtag nach Abschnitt 4. Ein durch Ausgliederung entstehender Kunde erhält einen Test oder bestellt sofort.

Zusammenarbeit. Ein Kunde kann einen anderen Kunden an einem Sanitätsdienst oder Einsatz beteiligen. Der beteiligte Kunde erhält dafür eine Lesefreigabe auf die Grunddaten und plant seine eigenen Kräfte ein. Jeder Kunde entscheidet selbst über seine Freigaben und ist für deren Rechtmäßigkeit verantwortlich. Kräfte anderer Kunden zählen nicht in die Blöcke des beteiligenden Kunden.

12 Daten und Auftragsverarbeitung

Der Kunde behält alle Rechte an seinen Inhalten. DS81 erhält nur die Rechte, die für Bereitstellung, Sicherung, Fehlerbehebung und die vereinbarte Verarbeitung erforderlich sind. Eine Nutzung der Inhalte des Kunden für Werbung, den Verkauf von Daten oder das Training allgemeiner KI-Modelle findet nicht statt.

Die Daten, die der Kunde in SanOPS verarbeitet, verarbeitet DS81 als Auftragsverarbeiter nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Er gilt auch während des Tests, des Lesemodus und der Exportphase und geht bei Widersprüchen zu Datenschutzfragen diesen Bedingungen vor. Persönliche Konten, Vertrag, Abrechnung, Unterstützung und die Sicherheit der Plattform verarbeitet DS81 in eigener Verantwortung nach der Datenschutzerklärung.

DS81 greift auf Daten des Kunden nur zu, soweit es für Betrieb, Sicherheit und Fehlerbehebung zwingend nötig ist oder eine Person eine Beanstandung ausdrücklich an SanOPS richtet; dann liest DS81 deren Grund, Beschreibung, eingereichten Ausschnitt und Antworten. Eine Einsicht im Rahmen einer Supportanfrage erfolgt nur mit Freigabe des Kunden für einen benannten Bereich und eine begrenzte Dauer und wird im Protokoll des Kunden angezeigt. Einsatz- und Patientendaten sind davon ausgenommen.

13 Mängel und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Regeln zu Mängeln und Haftung. Insbesondere bleibt die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und aus übernommenen Garantien unberührt. Eine pauschale Freizeichnung für Datenverlust oder wesentliche Vertragspflichten wird nicht vereinbart.

Der Kunde meldet Störungen mit den zur Bearbeitung nötigen Angaben. Die Meldung ist keine Voraussetzung für gesetzliche Ansprüche.

14 Änderungen dieser Bedingungen

Notwendige Anpassungen zur Erhaltung von Sicherheit, Rechtmäßigkeit und Funktionsfähigkeit sind zulässig, soweit sie den Kunden nicht unangemessen benachteiligen. Andere wesentliche Änderungen von Leistungen, Preisen oder diesen Bedingungen werden nur mit Zustimmung eines Inhabers wirksam; DS81 legt die neue Fassung im Kundenbereich zur Annahme vor. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern richten sich nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

15 Schlussbestimmungen

Erklärungen können in Textform abgegeben werden, insbesondere per E-Mail oder über den Kundenbereich. Mitteilungen von DS81 gehen an die hinterlegten E-Mail-Adressen der Inhaber. Mitteilungen nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung gehen an den dort genannten Datenschutzkontakt, sofern einer angegeben ist.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ein ausschließlicher Gerichtsstand wird nicht vereinbart. Ist eine Bestimmung unwirksam, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Regeln; die übrigen Bestimmungen bleiben wirksam.

Stand: 4. November 2026 · Fassung sanops-mk2-2026-11-04-fassung-6-terms

Fragen dazu beantworten wir gern unter hallo@sanops.app.